EU-Anpassungslehrgang für die Sekundarstufe I
Nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Anerkennung europäischer und ausländischer Berufsqualifikationen
für Lehramtsberufe (EU-EWR-Lehramtsberufe-Verordnung – EULehrVO) ist die Durchführung
eines EU-Anpassungslehrgangs in bestimmten Fällen für Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss Pflicht, wenn sie in
Baden-Württemberg im Schuldienst arbeiten wollen.
Unser Seminar bietet in diesem Rahmen die erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen an. Ausbildung und Prüfung lehnen sich an die
Regelungen des Vorbereitungsdienstes für die Sekundarstufe I (Sek 1 PO) an.
Ausbildungsfächer am Seminar sind dementsprechend die Didaktik der jeweiligen Fächer, Pädagogik sowie Schul- und
Beamtenrecht.
Zuständigkeiten und Inhalte: Die inhaltliche Verantwortung sowie die Festlegung der individuellen
Ausgleichsmaßnahmen liegen beim Regierungspräsidium Tübingen- Anerkennungsstelle.
Für die Antragsstellung und die landesweite Bewertung internationaler Lehramtsabschlüsse ist das Regierungspräsidium
Tübingen zuständig.
Vergütung:Teilnehmende des Anpassungslehrgangs erhalten eine Unterhaltsbeihilfe (vgl. lbv.de/Unterhaltsbeihilfe).
Weiterführende Informationen:
Anerkennungsverfahren
und Antragstellung: Regierungspräsidium Baden-Württemberg
Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-EWR-Lehramtsberufe-Verordnung
(EULehrVO)