EU-Anpassungslehrgang

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EU-Anpassungslehrgang für die Sekundarstufe I

Nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Anerkennung europäischer und ausländischer Berufsqualifikationen für Lehramtsberufe (EU-EWR-Lehramtsberufe-Verordnung – EULehrVO) ist die Durchführung
eines EU-Anpassungslehrgangs in bestimmten Fällen für Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss Pflicht, wenn sie in Baden-Württemberg im Schuldienst arbeiten wollen.

Unser Seminar bietet in diesem Rahmen die erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen an. Ausbildung und Prüfung lehnen sich an die Regelungen des Vorbereitungsdienstes für die Sekundarstufe I (Sek 1 PO) an.
Ausbildungsfächer am Seminar sind dementsprechend die Didaktik der jeweiligen Fächer, Pädagogik sowie Schul- und Beamtenrecht.

Zuständigkeiten und Inhalte: Die inhaltliche Verantwortung sowie die Festlegung der individuellen Ausgleichsmaßnahmen liegen beim Regierungspräsidium Tübingen- Anerkennungsstelle.
Für die Antragsstellung und die landesweite Bewertung internationaler Lehramtsabschlüsse ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

Vergütung:Teilnehmende des Anpassungslehrgangs erhalten eine Unterhaltsbeihilfe (vgl. lbv.de/Unterhaltsbeihilfe).

Weiterführende Informationen:
Anerkennungsverfahren und Antragstellung: Regierungspräsidium Baden-Württemberg
Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-EWR-Lehramtsberufe-Verordnung (EULehrVO)